Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
#1
Guten Morgen,

so wie es aussieht, haben sich bei mir in den letzten Jahren einige steuerliche Verbindlichkeiten angesammelt, die bisher niemandem aufgefallen sind. 

Die einfache Frage ist jetzt: was tun? 

Ich möchte keine schlafenden Hunde wecken und frage mich, ob es Sinn macht jetzt Reue zu zeigen und mich selbst anzuzeigen?!? Die Angelegenheit liegt schon einige Jahre zurück und die Chancen, dass es noch bekannt wird, sind in meinen Augen ziemlich gering. Ab wann sind solche Sachen "verjährt" und wie hoch fällt das Strafmaß aus, richtet sich das nach dem Betrag? Wie seht ihr das? Steuerberater hier?
Zitieren
#2
Hallo,

das Ganze "steuerliche Verbindlichkeiten" zu nennen ist natürlich nichts weiter, als eine schöne Umschreibung für das, was es eigentlich ist - nämlich schlicht und einfach "Steuerhinterziehung"! Steuerhinterziehung ist eine Straftat und kann mit bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden!

Die Mühlen der deutschen Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen und ich rate dir definitiv dazu, die Angelegenheit zu berichtigen und zu melden. Das kann sonst nämlich fürchterlich in die Hose gehen und dann wird es richtig schlimm! 

Du solltest dir auf jeden Fall professionelle Hilfe holen, und dich von einem Anwalt beraten lassen. Ich kann dir meinen Rechtsanwalt Hrn. Pohl ans Herz legen, der ist u.a. Fachanwalt für Steuerrecht und hat sich auf solche Fälle spezialisiert. Auch wenn du nicht in der Nähe des Rhein-Main Gebiets wohnst, dann kannst du dort trotzdem anrufen und dich kostenlos beraten lassen. Das würde ich auf jeden Fall wahrnehmen, denn selbst wenn du seine Dienste danach nicht in Anspruch nehmen willst, ist das Gespräch wie gesagt kostenlos und alles was besprochen wird, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Ist also alles unverbindlich und nur vorteilhaft für dich. 

Alleine schon um dein Gewissen zu beruhigen, solltest du dich an die LSV Rechtsanwalts GmbH wenden. Hier hast du gleich mal die Tel.-Nr.: 069 509 820 oder 0178 8895896. Soweit ich weiß, besteht die Chance komplett straffrei aus der Sache rauszugehen, also bevor du jetzt was unüberlegtes auf eigene Faust unternimmst, hole dir die Unterstützung vom Profi, besser spät als nie.

Viel Erfolg!
Zitieren
#3
Ehrlich währt am längsten und für dein Karma ist es auch besser. Zahle die Schulden.
Zitieren
#4
Hallo,

echt witzig! Smile Steuerliche Verbindlichkeiten... man könnte auch sagen: "er bemühte sich stets seine Steuern zu zahlen"... Wink

Du machst mehr richtig, wenn du dich meldest, als wenn du gar nichts unternimmst. Besser spät als nie würde ich behaupten.

Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist da sicherlich der richtige Ansprechpartner.

Gruß
Zitieren
#5
Heißt du zufällig Hoeneß?! Wink

Soweit ich weiß, gilt bis zu einem Betrag von 25.000€ Straffreiheit, oder?
Zitieren
#6
Und wie siehts aus ?
Zitieren
#7
Ich würde da an deiner Stelle einen Treuhand Service nutzen? Schau doch mal online.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste